E-Rechnung für Steuerberater ab 01.01.2025 verpflichtend::
Was ist das Wachstumschancengesetz?
Ab dem 1. Januar 2025 wird die verpflichtende E-Rechnung gemäß dem Regierungsentwurf vom 30. August 2023 für inländische B2B-Umsätze eingeführt. Die Bundesregierung plant zusätzlich die Implementierung eines Meldesystems, um Umsatzsteuerbetrug bei inländischen B2B-Transaktionen zu bekämpfen, wie im Wachstumschancengesetz von 2028 vorgesehen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten digitalen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, um eine automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen.
Welche Rechnungsformate gibt es?
ZUGFeRD 2.0 und XRechnung sind zwei elektronische Rechnungsformate, die gemäß der europäischen Norm EN 16931 entwickelt wurden und weit verbreitet sind, um eine einheitliche Struktur und die Kompatibilität elektronischer Rechnungen zu gewährleisten.
Ab wann soll die E-Rechnung verpflichtend sein?
Das Wachstumschancengesetz sieht vor, dass Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können. Die Regelung betrifft zunächst nur den Empfang, aber wenn sich der Rechnungsaussteller für die E-Rechnung entscheidet, muss der Empfänger diese akzeptieren.
Welche Vorteile bietet die E-Rechnung für ihre Kanzlei?
Die E-Rechnung bietet viele Vorteile für Ihre Steuerkanzlei. Sie ermöglicht Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine effiziente Verarbeitung der Rechnungen, reduziert Fehler dank präziser Datenverarbeitung und schafft mehr Transparenz bei den Zahlungen.
Zudem leistet die E-Rechnung einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, indem der Papierverbrauch reduziert wird.
Für Ihre Kanzlei eröffnet sich die Chance, durch die automatisierte Verarbeitung Prozesse zu optimieren und die Produktivität zu steigern. Zudem können Sie ihren Mandanten mit Ihrem Know-how bei der reibungslosen Umstellung auf die E-Rechnung unterstützen.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über die Digitalisierung oder die E-Rechnung erfahren? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!
E-Rechnung für Steuerberater ab 01.01.2025 verpflichtend:
Was ist das Wachstumschancengesetz?
Ab dem 1. Januar 2025 wird die verpflichtende E-Rechnung gemäß dem Regierungsentwurf vom 30. August 2023 für inländische B2B-Umsätze eingeführt. Die Bundesregierung plant zusätzlich die Implementierung eines Meldesystems, um Umsatzsteuerbetrug bei inländischen B2B-Transaktionen zu bekämpfen, wie im Wachstumschancengesetz von 2028 vorgesehen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten digitalen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, um eine automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen.
Welche Rechnungsformate gibt es?
ZUGFeRD 2.0 und XRechnung sind zwei elektronische Rechnungsformate, die gemäß der europäischen Norm EN 16931 entwickelt wurden und weit verbreitet sind, um eine einheitliche Struktur und die Kompatibilität elektronischer Rechnungen zu gewährleisten.
Ab wann soll die E-Rechnung verpflichtend sein?
Das Wachstumschancengesetz sieht vor, dass Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können. Die Regelung betrifft zunächst nur den Empfang, aber wenn sich der Rechnungsaussteller für die E-Rechnung entscheidet, muss der Empfänger diese akzeptieren.
Welche Vorteile bietet die E-Rechnung für ihre Kanzlei?
Die E-Rechnung bietet viele Vorteile für Ihre Steuerkanzlei. Sie ermöglicht Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine effiziente Verarbeitung der Rechnungen, reduziert Fehler dank präziser Datenverarbeitung und schafft mehr Transparenz bei den Zahlungen.
Zudem leistet die E-Rechnung einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, indem der Papierverbrauch reduziert wird.
Für Ihre Kanzlei eröffnet sich die Chance, durch die automatisierte Verarbeitung Prozesse zu optimieren und die Produktivität zu steigern. Zudem können Sie ihren Mandanten mit Ihrem Know-how bei der reibungslosen Umstellung auf die E-Rechnung unterstützen.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über die Digitalisierung oder die E-Rechnung erfahren? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!