E-Rechnung für Steuerberater ab 01.01.2025 verpflichtend
Ab dem 1. Januar 2025 wird die verpflichtende E-Rechnung gemäß dem Regierungsentwurf vom 30. August 2023 für inländische B2B-Umsätze eingeführt. Die Bundesregierung plant zusätzlich die Implementierung eines Meldesystems, um Umsatzsteuerbetrug bei inländischen B2B-Transaktionen zu bekämpfen, wie im Wachstumschancengesetz von 2028 vorgesehen.