Häufige Fragen (3): Steuerberater – wann ist Factoring sinnvoll?
20.06.2016 10:08 AllgemeinAuf Fachtagungen oder am Telefon fragen uns Steuerberater häufig: Was macht ihr als Verrechnungsstelle eigentlich? Ist Factoring für mich eigentlich sinnvoll? Und was sagen überhaupt die Mandanten dazu? Darauf gibt es zwei Antworten – eine kurze und eine lange.
In einem Satz: Wann ist Factoring für Steuerberater sinnvoll?
Im Bereich der Start-up-Finanzierung gibt es die Methode des „Elevator Pitch“. Die Idee dahinter: Kapitalsuchende Unternehmen sollen in der symbolischen Kürze einer Fahrt im Aufzug für ihr Unternehmen werben und Investoren für sich begeistern. Wir versuchen dabei aber kürzer zu fassen als die üblichen drei Minuten. Jedenfalls reicht uns zum Einstieg ein Satz, ob wir die gesamte Fahrzeit miteinander reden können:
„Wir von der StBVS entlasten Sie als Steuerberater im Alltag, verschaffen ihnen unternehmerischen Freiraum und sorgen für ein entspannteres Verhältnis zum Mandanten.“
Wenn wir so die Aufmerksamkeit geweckt haben, nutzen wir gerne die restliche Fahrzeit aus und gehen bei den drei genannten Punkten etwas tiefer in die Materie.
Unsere Aufgaben als Verrechnungsstelle: Entlastung
Der Hauptteil unserer Tätigkeit als Verrechnungsstelle ist ein professionelles Debitorenmanagement; d.h. wir kümmern uns um alle wesentlichen Aspekte des Forderungsbestands. Es fängt damit an, dass wir die Rechnungen an die Mandanten verschicken, die Zahlungseingänge überprüfen und Zahlungen zuordnen sowie bei Fristüberschreitungen die Mandanten freundlich an die Zahlungen erinnern (und in einem eventuell notwendigen zweiten Schreiben auch mahnen). Darüber hinaus übernehmen wir die komplette Kommunikation und stimmen auch Sondervereinbarungen wie Ratenzahlungen ab.
Der Service einer Verrechnungsstelle als externe Buchhaltung deckt alle Bereiche ab: Von → Bonitätsprüfung, Rechnungsversand und → Mahnwesen über die Abwicklung von Ratenzahlungen und Inkasso bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung. In besonders hartnäckigen Fällen können wir auch gerichtliche Verfahren übernehmen. Speziell solche Fälle kosten Zeit, wenn ein Steuerberater sie von Anfang an selbst begleitet. Wir sind auf so etwas spezialisiert, dass sich Steuerberater vorrangig um ihre vergüteten Kernaufgaben kümmern können.
Factoring – oder der verschaffte Freiraum
Wir finanzieren Honorarrechnungen vor und gleichen diese grundsätzlich innerhalb eines Werktages aus. Wartezeiten auf den Geldeingang der Mandanten innerhalb der Zahlungsziele entfallen, auch eine Verlängerung der Zahlungsziele aufgrund von Erinnerungen oder Mahnungen entfällt. Factoring mit der StBVS ist damit ein nachhaltiges Finanzierungsinstrument für Steuerberater, damit sie schnell Liquidität aufbauen können und einen planbaren finanziellen Spielraum haben.
Ob Sie als Steuerberater diesen Freiraum aus konkreten Gründen brauchen, bleibt Ihnen überlassen. Auf jeden Fall haben Sie durch Factoring umgehend eine finanzielle Planungssicherheit. Und wenn wir bei Vertragsabschluss zusätzliche Außenstände übernehmen, haben sie auch sofort finanziellen Handlungsspielraum.
Das Verhältnis zu den Mandanten: es wird entspannter
Von ihren Ärzten kennen viele Mandanten die Funktionsweise einer Verrechnungsstelle bereits; von daher stehen sie einem solchen Service positiver gegenüber als es viele Steuerberater vermuten. Durch die klare Aufgabenverteilung zwischen dem Steuerberater und der StBVS wird sich jedenfalls die Rollenbeschreibung ändern – und zwar zum Positiven.
Vor dem Einstieg der StBVS als Dienstleister übernimmt der Steuerberater zwei Funktionen in Personalunion: Er ist einerseits die Vertrauensperson und der gute Berater, andererseits ist er auch der Absender von Honorarrechnungen. Und die werden oft genug als „böse“ wahrgenommen, weil das Honorar sofort die Kassen belastet, während der Vorteil der guten Beratung erst später sichtbar wird. Diese Sichtweise wird sich ändern, wenn wir zum Einsatz kommen. Dann ist der Steuerberater ausschließlich die Vertrauensperson, die sich um die wichtigen Dingen kümmert, während bei der StBVS die Verantwortung für das Debitorenmanagement liegt. Sollte ein Mandant Fristen überschreiten oder um Ratenzahlungen bitten, findet der komplette Dialog daher mit uns statt. Die Weste des Steuerberaters bleibt quasi sauber.
Die Fahrstuhltür öffnet sich (Zeit für ein Zwischenfazit)
Ungefähr drei Minuten später öffnet sich dann die metaphorische Fahrstuhltür (wir sind in einem etwas höheren Gebäude… 😉 ) und das erste Gespräch ist hier erst einmal zu Ende. Abhängig vom Zeitbudget unserer Gesprächspartner – am Telefon ist es meist größer, auf Fachtagungen meist knapper bemessen – und dem weiteren Interesse setzen wir das Gespräch direkt fort (steigen also gemeinsam aus) oder nehmen später noch einmal den Gesprächsfaden auf. Inhaltlich dreht es sich dann oft schon um praktische Fragen: „Wie bekommt ihr unsere Rechnungen? Zahlt ihr wirklich so schnell? In welchem Umfang übernehmt ihr alte Außenstände? Wie funktioniert das mit den Gerichtsverfahren?“
Die Antworten auf diese Fragen müssen an dieser Stelle erst einmal offen bleiben. Für eine schnelle Beantwortung stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung, ansonsten lesen Sie die Antwort später hier im Blog oder Sie fragen uns vor Ort – beispielsweise in Dresden auf dem Deutschen Steuerberatertag 2016.