Liquidität aus Sicht von Steuerberatern und der Sicherheitseinbehalt
04.04.2016 09:43 Allgemein
So ist das, wenn man auf einmal in Schwung kommt: Auf einmal haben wir mit „Sicherheitseinbehalt“ schon wieder einen neuen Ausdruck im Glossar und im Blog auch wieder eine ausführlichere Betrachtung von zwei Begriffen. Erst letzte Woche hatten wir an dieser Stelle zwei andere Wörter näher erläutert.
Liquidität – wirtschaftslexikalisch betrachtet
Der Begriff Liquidität leitet sich aus dem Lateinischen ab, genauer: von „liquidus“ = flüssig. In der betriebswirtschaftlichen Bedeutung bezeichnet Liquidität die Fähigkeit, fällige Verbindlichkeiten jederzeit und uneingeschränkt begleichen zu können. In der Betriebswirtschaftslehre – und durch die §§ 268 Abs. 5 Satz 1 und 285 Nr. 1 a des Handelsgesetzbuches – werden die Zeiträume, in denen Verpflichtungen fällig werden, unterschieden in kurzfristig (unter 1 Jahr), mittelfristig (1 bis 5 Jahre) und langfristig (über 5 Jahre). Auch mathematisch lassen sich drei Arten unterscheiden:- Bei der statischen Liquidität wird über die Liquiditätsgrade wird festgestellt, ob ein Unternehmen alle Zahlungsverpflichtungen fristgerecht erfüllen kann.
- Anhand der dynamischen Liquidität lässt sich schätzen, wie mit den vorhandenen Zahlungsmitteln und den geschätzten Umsätzen die anfallenden Zahlungsverpflichtungen (meist von ein bis drei Monaten) bedient werden können.
- Die Periodenliquidität ergibt sich aus der Gegenüberstellung von notwendigen Zahlungsausgängen und zu erwartenden Zahlungseingängen im betrachteten Zeitraum.
Liquidität – aus Sicht eines Steuerberaters
Während im Handel das Geld direkt bei der Transaktion fließt, ob bar oder bargeldlos, sind Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei der eigenen Liquiditätsplanung abhängig vom Zahlungsverhalten der Mandanten. Selbst wenn Honorarrechnungen umgehend geschrieben werden, lassen Zahlungsziele – und eventuelle Mahnfristen, wenn die Rechnungen nicht ausgeglichen werden – keine sichere Prognose zu. Dazu kommt: Aus verschiedenen Kundengesprächen haben wir herausgefiltert, dass Inkasso nicht zu den bevorzugten Tätigkeiten von Steuerberatern gehört. Dies liegt oft in dem Spagat begründet, einen säumigen Mandanten anzusprechen und im selben Telefonat noch über existenzielle steuerliche Fragen zu reden. Das erhöht zusätzlich die Gefahr von Außenständen, die zu Spitzenzeiten auch mal an der Schallmauer von zwei bis drei Monatsumsätzen kratzen können. Um aus solchen Gründen den Liquiditätsengpass zu vermeiden, bieten sich im Wesentlichen drei Lösungen an:- der Rückgriff auf das eigene Vermögen (was finanzielle Reserven auflöst)
- der Kredit bei der Hausbank (die Industrieunternehmen zu finanzieren weiß, aber für freie Berufe selten passende Angebote hat)
- die Vorfinanzierung der Rechnungen durch eine Verrechnungsstelle (wie beispielsweise die StBVS – für konkrete Informationen hier klicken)