Der Mandant des Steuerberaters und die Abfrage bei der Schufa
17.08.2018 10:18 TagesgeschäftDie EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) hat im Mai ja so einige Unternehmen ins Schwitzen gebracht. Heute ist vieles klarer, auch wenn es weiterhin natürlich Fragen gibt. Eine davon hat uns neulich erreicht.
Ist die Schufa-Abfrage ein Verstoß gegen die DSGVO?
Ein Mandant hat sich bei seinem Steuerberater (unserem Kunden) beschwert, die Abfrage der StBVS bei der Schufa wäre ein Verstoß gegen die DSGVO.
Über den Steuerberater kam die Frage dann zu uns: Auf welcher Basis fragt die StBVS bei der Schufa Daten ab?
Klare Antwort: Die StBVS darf abfragen.
Wir verarbeiten personenbezogene Informationen unter Einhaltung der Berufs- und standesrechtlichen Regeln sowie der DSGVO. Unser „berechtigtes Interesse“ (wie es die DSGVO vorsieht) rührt daher, dass wir als Verrechnungsstelle bei akzeptierten Mandanten deren Rechnungen vorfinanzieren.
Wir fragen Schufa-Daten oder andere Auskunfteien ab, weil wir für unseren Kunden das Ausfallrisiko übernehmen. Diese Übernahme ist aber nur dann wirtschaftlich vertretbar, wenn wir die Bonität prüfen können.
Das Gleiche gilt für unsere Kunden: Soweit sie mit ihrer Arbeit in Vorleistung gehen, müssen sie vorab wissen dürfen, ob ihr Auftraggeber / Mandant grundsätzlich in der Lage ist, seine Rechnungen zu bezahlen.